Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Veranstalter bei allen Angeboten ist die DKSA Deutsche KinderSportAkademie GmbH, Neckargröninger Str, 23, 71640 Ludwigsburg (im Folgenden DKSA) mit ihren Eigenmarken Deutsche Kinder Fussball Akademie (im Folgenden DKFA), Deutsche Kinder Handball Akademie (im Folgenden DKHA) und Deutsche Kinder Schwimm Akademie (im Folgenden DKSwA) sowie balori. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

3. Bezahlung

Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
Bei monatlichen Überweisungen muss der Betrag jeweils bis zum 05. Tag eines jeden Monats auf dem Konto der DKSA eingegangen sein.

4. Rücktritt und Kündigung durch die DKSA

Die DKSA kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Verantwortlichen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Beitrags.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden/die Kundin

Bei einer Absage der Campteilnahme, die maximal zwei Wochen vor Campbeginn erfolgt, entstehen für die Kundinnen und Kunden keine Kosten. Bei einer Absage der Campteilnahme, im Zeitraum ab zwei Wochen vor Campbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ erhoben. Außerdem kommen bei der Buchung eines Handballcamps die Kosten des Ausrüstungspakets hinzu, diese belaufen sich auf 40€. Bei der Buchung eines Fußballcamps kommen ebenfalls die Kosten für das Ausrüstungspaket hinzu. Die Kosten hierfür variieren je nach Ausrüstungspaket. Der Restbetrag der Kosten für die jeweilige Veranstaltung wird den Kundinnen und Kunden, sofern sie die gebuchte Veranstaltung bereits bezahlt haben, auf das angegebene Konto überwiesen.

Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich währenddessen, muss ebenfalls eine Krankmeldung vorgelegt werden. Bei einem solchen Fall wird die Auszahlung der Kosten anteilig vorgenommen.

Folgende Berechnungsgrundlage wird hierfür herangezogen:

Kosten der Veranstaltung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€, abzüglich der Ausrüstungskosten, abzüglich der Kosten für das Mittagessen für alle Veranstaltungstage. Der verbleibende Restbetrag wird durch die Anzahl der Veranstaltungstage dividiert und anteilig (Anzahl der Tage, an denen nicht teilgenommen werden kann) als Gutscheinwert ausbezahlt.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Angebote und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

7. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und Beschädigungen während der Trainingsdauer sind durch die Kranken- bzw. Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten.

8. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die DKSA, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der DKSA durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

9. Foto-, Ton- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die DKSA und deren Partner verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet und in den Social Media Kanälen-, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.